Buchführung
Die KG ist als kaufmännisch eingerichteter Betrieb zur Buchführung (Bilanzierung, Gewinn- und Verlustrechnung) verpflichtet. Hier sind neben den abgabenrechtlichen Bestimmungen auch die des HGB zu beachten. Dies umfasst die Pflicht, sämtliche Geschäfte des Unternehmens so zu dokumentieren, dass sich hieraus Art und Umfang des Geschäfts sowie die allgemeine Vermögens- und Erfolgslage des Unternehmens an sich ergeben. Die diesen Geschäften zuzuordnende Korrespondenz sowie sämtliche Zahlungsbelege (Eingang und Ausgang) sind aufzubewahren. Zu Beginn der Geschäftstätigkeit und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres ist ein Jahresabschluss zu erstellen, der gleichfalls zu den aufzubewahrenden Geschäftsunterlagen gehört.